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VwGH 29.11.1963, 2005/62

VwGH 29.11.1963, 2005/62

Rechtssatz


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Normen
VStG §31 Abs3;
VStG §45 Abs1 litc;
RS 1
Den Eintritt der absoluten Verjährung einer Verwaltungsübertretung hat die Berufungsbehörde von Amts wegen wahrzunehmen; sie hat das Verfahren einzustellen (Hinweis BGH E , A 1451/36, VwSlg 1303 A/1937).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1963:1962002005.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
YAAAF-57667

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