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VwGH 30.06.1961, 2004/59

VwGH 30.06.1961, 2004/59

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Auch ein Konzertveranstalter und Manager ist, sofern seine Tätigkeit nicht in erheblichem Maß über die Organisation von Veranstaltungen hinausgeht, kein Künstler und seine Tätigkeit unterliegt insoweit der Gewerbesteuer, auch wenn er etwa selbst verbindende Texte verfaßt und bei den Veranstaltungen als Conferencier mitwirkt.
Normen
RS 2
Veranstaltung von Konzerten usw ist nicht schon deshalb eine künstlerische Tätigkeit, weil damit ein finanzielles Risiko verbunden ist und hiefür besondere Kenntnisse und Erfahrungen betreffend Publikumsinteresse und der beteiligten Personen und deren Darbietungen erforderlich sind.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 2476 F/1961;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1961:1959002004.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
EAAAF-57545