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VwGH 18.06.1954, 2004/51

VwGH 18.06.1954, 2004/51

Rechtssatz


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Normen
EStG 1939 §15 Abs1 Z1;
EStG 1939 §21 Abs1 Z1;
EStG 1939 §26;
EStG 1939 §27;
EStG 1953 §15 Abs1 Z1;
EStG 1953 §21 Abs1 Z1;
EStG 1953 §26;
EStG 1953 §27;
RS 1
Durch die Zusammenveranlagung erfährt die Art der Einkünfte keine Änderung. Pachtzinse, die ein Haushaltsangehöriger von einer Gesellschaft, der der Haushaltsvorstand angehört, für die Überlassung von Betriebsmitteln erhält, sind als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, nicht aus Gewerbebetrieb zu versteuern, wenn nicht etwa ein Scheingeschäft oder ein Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes vorliegt.

*

E , 2004/51 #1 VwSlg 968 F/1954

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 968 F/1954;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1954:1951002004.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
AAAAF-57542