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VwGH 15.03.1976, 2003/75

VwGH 15.03.1976, 2003/75

Rechtssatz


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Norm
AVG §45 Abs2;
RS 1
Es liegt im Wesen der freien Beweiswürdigung, dass weitere Beweisanträge nicht mehr berücksichtigt werden müssen, wenn die Verwaltungsbehörde sich auf Grund der bisher vorliegenden Beweise ein klares Bild über die maßgebenden Sachverhaltselemente machen konnte.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2771/52 E VwSlg 3046 A/1953 RS 2

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1976:1975002003.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
AAAAF-57409