VwGH 12.09.1963, 2003/62
VwGH 12.09.1963, 2003/62
Rechtssätze
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Norm | KOVG 1957 §8; |
RS 1 | Die Meisterprüfung schließt, die Berufszumutbarkeit von in Großbetrieben vorkommenden Teilarbeiten aus, die üblicherweise von ungelernten Arbeitern verrichtet werden. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 2657/54 E VwSlg 3896 A/1955 RS 4 |
Normen | |
RS 2 | Der Grundsatz der Amtswegigkeit des Verfahrens befreit die Partei nicht von der Verpflichtung, zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhaltes beizutragen und Verzögerungen des Verfahrens hintanzuhalten. Daher ist die Verfahrensrüge einer Partei abzulehnen, die im Verwaltungsverfahren untätig geblieben ist, um erst vor dem Verwaltungsgerichtshof ihre Zurückhaltung abzulegen und das Verfahren als mangelhaft zu bekämpfen, an dem sie trotz gebotener Gelegenheit nicht genügend mitgewirkt hat. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 2496/56 E VwSlg 5007 A/1959 RS 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1963:1962002003.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
SAAAF-57403