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VwGH 16.02.1978, 2002/77

VwGH 16.02.1978, 2002/77

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Ausführungen zur Frage der unterscheidungskräftigen Kriterien für das Verhältnis persönlicher Abhängigkeit (Hinweis E , 0415/75).
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1783/77 E RS 1
Normen
RS 2
Ausführungen zur Beweiswürdigung bei Widerruf der ursprünglichen Zeugenaussage.
Normen
RS 3
Bei der Beurteilung nach § 4 Abs 2 ASVG ist die quantitative Seite der Tätigkeit umaßgeblich.
Normen
RS 4
Dienstnehmer im Sinne des ASVG kann nur eine Person sein, an deren Arbeit ein Erwerbszweck beteiligt ist, wobei jedoch nicht die Notwendigkeit des Erwerbes der Beweggrund sein muss (Hinweis E , 771/55 und E , 2452/52).
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1836/56 E VwSlg 4495 A/1957 RS 10

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1978:1977002002.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
OAAAF-57264