VwGH 13.09.1978, 2001/76
VwGH 13.09.1978, 2001/76
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Die in der Satzung der Genossenschaft vorgesehene Zuweisung einer dem Genossenschafter ausgeschütteten und dann mangels ihrer Behebung verfallenen Dividende an die allgemeine Rücklage, die zur Deckung eines aus der Bilanz sich ergebenden Verlustes dienen soll, hat ihre Ursache in der Genossenschaftsphäre. Wirtschaftlich gesehen ist diese Vereinnahmung durch die Genossenschaft eine Zuwendung des Genossenschafters mit Einlagencharakter und als solche vermehrt sie nicht den steuerpflichtigen Gewinn. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 5289 F/1978; |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1978:1976002001.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
AAAAF-57046