VwGH 02.06.1964, 2001/63
VwGH 02.06.1964, 2001/63
Rechtssätze
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Normen | OFG §15 Abs2; OFG §15 Abs3; |
RS 1 | Für die Verwirkung der Anspruchsberechtigung ist es weder von Bedeutung, aus welchen Gründen dem Opfer die Anspruchsberechtigung zuerkannt worden ist, noch wie lange ihm die Vorteile des OFG voraussichtlich noch zugute kommen werden. |
Normen | OFG §15 Abs2; OFG §15 Abs3; |
RS 2 | Der Besitz einer Amtsbescheinigung oder eines Opferausweises soll nach Ansicht des Gesetzgebers nicht nur die Tatsache politischer Schädigung, sondern auch die Vertrauenswürdigkeit des Inhabers dartun. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 0231/58 E VwSlg 4746 A/1958 RS 5 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1964:1963002001.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
SAAAF-57040