VwGH 12.10.1956, 2001/54
VwGH 12.10.1956, 2001/54
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Aufwendungen zur Instandsetzung eines Gebäudes (im Beschwerdefall zur Beseitigung des sogenannten "bösen Hausschwamms") sind ihrer Natur nach Werbungskosten und können somit nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, mögen sie auch im Einzelfall bei den Werbungskosten unberücksichtigt geblieben sein. * E , 2001/54 #1 VwSlg 1497 F/1956; |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 1497 F/1956; |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1956:1954002001.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
BAAAF-57037