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VwGH 23.02.1972, 2000/72

VwGH 23.02.1972, 2000/72

Rechtssatz


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Normen
GSPVG §17 impl;
VwGG §30 Abs2;
RS 1
Ein Bescheid mit dem gemäß § 17 GSPVG die Höhe der Beitragsgrundlage für einzelne Jahre festgestellt wird, somit keine Verpflichtung zur Beitragszahlung begründet, ist nicht der Vollstreckung fähig. (Hinweis auf E vom , Zl. 010/64, daher keine aufschiebende Wirkung)

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1972:1972002000.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
SAAAF-56872