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VwGH 09.12.1965, 1998/64

VwGH 09.12.1965, 1998/64

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Mit dem treuhändigen Ankauf einer Liegenschaft verschafft der Treuhänder dem Treugeber die wirtschaftliche Verfügungsmacht über sie. Gegenleistung für diesen Erwerbsvorgang bildet der Ersatz der Aufwendungen des Treuhänders durch den Treugeber, auch wenn dieser dem Verkäufer unmittelbar den zwischen diesem und dem Treuhänder vereinbarten Kaufpreis bezahlt (Hinweis E , 1776/57, VwSlg 1760 F/1958). Aufwandsersatz ist aber vom Entstehen eines Aufwandes abhängig.

*

E , 1998/64 #1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1965:1964001998.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
QAAAF-56731

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