VwGH 04.11.1964, 1998/63
VwGH 04.11.1964, 1998/63
Rechtssatz
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Norm | |
RS 1 | Der Umstand, dass sich zwei Bauunternehmer gemeinsam unter der Bezeichnung Arbeitsgemeinschaft (ARGE) um den Auftrag zur Durchführung eines Neubaues beworben haben und der Auftrag auch tatsächlich an diese Arbeitsgemeinschaft vergeben wurde, reicht aus, um die Unternehmereigenschaft der ARGE iSd § 2 Abs 1 UStG zu begründen. Daran vermag auch nichts zu ändern, dass der Bauauftrag tatsächlich zum überwiegenden Teil nur von einem ARGE-Partner durchgeführt wurde. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 3174 F/1964 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1964:1963001998.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
GAAAF-56730