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VwGH 04.11.1964, 1998/63

VwGH 04.11.1964, 1998/63

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Der Umstand, dass sich zwei Bauunternehmer gemeinsam unter der Bezeichnung Arbeitsgemeinschaft (ARGE) um den Auftrag zur Durchführung eines Neubaues beworben haben und der Auftrag auch tatsächlich an diese Arbeitsgemeinschaft vergeben wurde, reicht aus, um die Unternehmereigenschaft der ARGE iSd § 2 Abs 1 UStG zu begründen. Daran vermag auch nichts zu ändern, dass der Bauauftrag tatsächlich zum überwiegenden Teil nur von einem ARGE-Partner durchgeführt wurde.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 3174 F/1964
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1964:1963001998.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
GAAAF-56730

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