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VwGH 20.09.1966, 1997/65

VwGH 20.09.1966, 1997/65

Rechtssätze


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Normen
GJGebG 1962 §1;
GJGebG 1962 §10;
GJGebG 1962 §11;
GJGebG 1962 §12;
RS 1
Auch in den Angelegenheiten der Gerichtsverwaltungsgebühren und Justizverwaltungsgebühren obliegt der Behörde die Klärung des Sachverhaltes. ANMERKUNG: Die hier erstmals in einer Deutlichkeit gefaßte Feststellung, daß die OFFIZIALMAXIME auch im Bereich der Gerichtsverwaltungsgebühren und Justizverwaltungsgebühren Geltung habe, hat Vorläufer in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes; hiezu diene der HINWEIS auf das E , 1584/59 und auf E , 2111/64; beide ergangen zu § 29 GJGebG (Frage der Bindung an die Wertangabe der Finanzbehörde).

*

E , 1725/65 #1
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1966/09/20 1725/65 1
Normen
GebührenbefreiungsV Kleinwohnungsbau 1936 §2 Abs3;
GebührenbefreiungsV Kleinwohnungsbau 1936 §2 Abs4;
RS 2
Wird in den Fällen des § 2 Abs 3 der Verordnung über die Gebührenbefreiung beim Kleinwohnungsbau die im Absatz 4 derselben Bestimmung vorgesehene "Versicherung" nicht schon dem Grundbuchsantrag beigeschlossen, so berechtigt dieser Umstand die Behörde nicht, den Antrag auf Gebührenbefreiung abzuweisen und weitere Erhebungen zu unterlassen.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1725/65 E RS 2

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1966:1965001997.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
RAAAF-56722