VwGH 20.09.1966, 1997/65
VwGH 20.09.1966, 1997/65
Rechtssätze
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Normen | GJGebG 1962 §1; GJGebG 1962 §10; GJGebG 1962 §11; GJGebG 1962 §12; |
RS 1 | Auch in den Angelegenheiten der Gerichtsverwaltungsgebühren und Justizverwaltungsgebühren obliegt der Behörde die Klärung des Sachverhaltes. ANMERKUNG: Die hier erstmals in einer Deutlichkeit gefaßte Feststellung, daß die OFFIZIALMAXIME auch im Bereich der Gerichtsverwaltungsgebühren und Justizverwaltungsgebühren Geltung habe, hat Vorläufer in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes; hiezu diene der HINWEIS auf das E , 1584/59 und auf E , 2111/64; beide ergangen zu § 29 GJGebG (Frage der Bindung an die Wertangabe der Finanzbehörde). * E , 1725/65 #1 |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie VwGH Erkenntnis 1966/09/20 1725/65 1 |
Normen | GebührenbefreiungsV Kleinwohnungsbau 1936 §2 Abs3; GebührenbefreiungsV Kleinwohnungsbau 1936 §2 Abs4; |
RS 2 | Wird in den Fällen des § 2 Abs 3 der Verordnung über die Gebührenbefreiung beim Kleinwohnungsbau die im Absatz 4 derselben Bestimmung vorgesehene "Versicherung" nicht schon dem Grundbuchsantrag beigeschlossen, so berechtigt dieser Umstand die Behörde nicht, den Antrag auf Gebührenbefreiung abzuweisen und weitere Erhebungen zu unterlassen. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 1725/65 E RS 2 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1966:1965001997.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
RAAAF-56722