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VwGH 18.11.1964, 1996/63

VwGH 18.11.1964, 1996/63

Rechtssätze


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Norm
EGVG Art8 Abs1 lita Fall1 Ordnungsstörung;
RS 1
Die Ordnung an öffentlichen Orten kann auch dann gestört werden, wenn das Verhalten, welches Ärgernis zu erregen geeignet ist, auf einem privaten Grundstück unmittelbar neben einer öffentlichen Straße gesetzt wurde, sodaß sich die Auswirkungen dieses Verhaltens auf öffentliche Orte erstreckten.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0144/63 E RS 1 (Hier: Schaumalen mittels der Eingeweide eines geschlachteten Lammes in einem Kellerlokal, dass durch 3 Fenster von Gasse einzusehen war).
Norm
EGVG Art8 Abs1 lita Fall1 Ordnungsstörung;
RS 2
Auch sachliche, aber heftig vorgebrachte wörtliche Auseinandersetzungen können, im Falle ihrer Eignung Ärgernis zu erregen die Ordnung an öffentlichen Orten stören (Hinweis E , 2962/50 VwSlg 2263 A/1951).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1964:1963001996.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
CAAAF-56714