VwGH 05.07.1963, 1996/62
VwGH 05.07.1963, 1996/62
Rechtssätze
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Norm | GewO 1859 §25; |
RS 1 | Als Parteien im Verfahren betreffend die Genehmigung (oder Änderung) einer Betriebsanlage sind auch die Mieter von Wohnungen (oder Geschäftsräumlichkeiten) in demselben Haus, in dem sich die Betriebsanlage befindet, anzusehen (Hinweis E , VwSlg 15756 A/1929). |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 2396/53 E VwSlg 4007 A/1956 RS 1 |
Norm | GewO 1859 §25; |
RS 2 | Für die Beurteilung der Frage, wo die Grenzen des Schutzes von Wohnungen vor Geräuschbelästigungen durch gewerbliche Betriebsanlagen im jeweiligen Einzelfall zu finden ist, ist nicht das individuelle Bedürfnis der Bewohner, sondern das ortsübliche Ausmaß der Immissionen maßgebend (Hinweis E , Budw Nr 6642 A/1909, und E d BGH , VwSlg 1480 A/1937; E , Budw Nr 7879 A/1911). |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 2396/53 E VwSlg 4007 A/1956 RS 2 |
Norm | GewO 1859 §25; |
RS 3 | Ausführungen zur Frage der Beurteilung der Störung durch Geräusche einer Betriebsanlage, wobei auf Zeller, Technische Lärmabwehr vermiesen wird. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 2396/53 E VwSlg 4007 A/1956 RS 3 |
Normen | |
RS 4 | Es bestehen keine Bedenken dagegen, daß die Gewerbebehörden bei der Prüfung der polizeilichen Zulässigkeit einer gewerblichen Betriebsanlage unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Situation auch Grundsätze aus fremden Rechtsgebieten (Bauordnungen, Feuerpolizeiordnungen, Forstgesetz u. dlg.), sofern diese den Schutz der nämlichen Interessen zum Gegenstande haben, bei Prüfung der Frage, ob im Einzelfall ein bestimmtes öffentliches Interesse gewahrt ist oder nicht, ihren Entscheidungen und Verfügungen zugrunde legen (Hinweis E , Budw. 10.844/1, E , Budw. 2098/A, E , Budw. 3470/A) |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 3500/53 E VwSlg 4080 A/1956 RS 1 |
Normen | |
RS 5 | Ausführungen zur Frage der Abgrenzung der Zuständigkeit der Gewerbebehörden von der der Baubehörden in Ansehung der Genehmigung von Betriebsanlagen. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 3500/53 E VwSlg 4080 A/1956 RS 2 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1963:1962001996.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
SAAAF-56713