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VwGH 05.03.1958, 1996/56

VwGH 05.03.1958, 1996/56

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Die Beurteilung, ob Arbeitsfähigkeit gegeben sei, erfordert die Durchführung eines Beweisverfahrens, das u. a. auch die ärztliche Sachverständigenbeurteilung umfaßt, welche Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes der körperlichen und geistigen Verfassung des Anspruchswerbers entspricht. Wenn der Anspruchswerber nach seiner Konstitution zur Bewältigung jeder Tätigkeit des Arbeitsmarktes untauglich ist, muß Arbeitsunfähigkeit angenommen werden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1958:1956001996.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
OAAAF-56710