VwGH 22.10.1976, 1995/75
VwGH 22.10.1976, 1995/75
Rechtssätze
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Norm | |
RS 1 | Bei der Ausführung eines Grundstücksbeschaffungsauftrages durch Kaufvertrag und Treuhandvertrag liegen zwei selbständige steuerpflichtige Rechtsvorgänge vor. Der Grunderwerbsteuer unterliegt einerseits gemäß § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG 1955 der Kaufvertrag zwischen dem Treuhänder und dem Dritten, womit der Treuhänder von dem Dritten das Grundstück erwirbt, andererseits erlangt der Treugeber gleichzeitig mit dem Erwerb des Eigentums durch den Treuhänder die wirtschaftliche Verfügungsmacht über das Grundstück. Dieser Erwerbsvorgang unterliegt der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs 2 GrEStG 1955 (Hinweis E , 261/68 und E , 2023/71). |
Normen | |
RS 2 | Die Tatbestände des Grunderwerbsteuergesetzes knüpfen in der Hauptsache an die äußere zivilrechtliche bzw formalrechtliche Gestaltung an und leiten daraus abgabenrechtliche Folgen ab. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 5032 F/1976 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1976:1975001995.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
XAAAF-56707