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VwGH 25.11.1953, 1995/53

VwGH 25.11.1953, 1995/53

Rechtssätze


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Norm
GJGebG 1962 TP3 Anm2;
RS 1
Die Aufhebung des einem Gebührenzahlungsauftrag zugrunde liegende Urteils im Instanzenzug wirkt auf die Vorschreibung nicht zurück, sie hat nur die Einrechnung dieser Gebühr in die auf Grund des neuerlichen Urteils vorzuschreibende Gebühr zur Folge.

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E , 1995/53 #1 VwSlg 852 F/1953
Norm
GJGebG 1962 §18 Abs2 Z6;
RS 2
Wird ein erstinstanzliches Urteil mit Berufung nur zum Teil angefochten, so ist das Gericht nicht verpflichtet, die Partei zur Angabe des Teilstreitwertes aufzufordern.

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E , 1995/53 #2 VwSlg 852 F/1953

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 852 F/1953
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1953:1953001995.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
SAAAF-56697