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VwGH 06.07.1972, 1994/71

VwGH 06.07.1972, 1994/71

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Aufgrund der Fiktion des § 6 Abs 1 Z 4 KVG, daß Anteile der Kommanditisten an einer Kommanditgesellschaft, zu deren persönlich haftenden Gesellschaftern eine Kapitalgesellschaft gehört, als Gesellschaftsrechte an Kapitalgesellschaften gelten, ist insoweit auch die Kommanditgesellschaft als Kapitalgesellschaft und somit gem § 10 Abs 1 KVG als Steuerschuldner anzusehen.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1964/11/02 1901/63 1
Norm
RS 2
Unter die Abgabenpflicht nach § 2 Z 1 KVG fallen auch Rechtsvorgänge, bei denen Gesellschaftsrechte erstmals im Wege der Gesamtrechtsnachfolge erworben werden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4410 F/1972
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1972:1971001994.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
UAAAF-56692

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