Suchen Hilfe
VwGH 15.02.1966, 1994/65

VwGH 15.02.1966, 1994/65

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
WTBO §46 Abs1;
WTBO §46 Abs2;
WTBO §46 Abs3;
WTBO §46 Abs4;
RS 1
Sind nach dem Tode eines Wirtschaftstreuhänders sowohl eine Witwe als auch erbberechtigte Abkömmlinge vorhanden, so dauert das Fortbetriebsrecht (so wie in dem Fall des bloßen Witwenfortbetriebsrechtes) nur höchstens fünf Jahre. Der § 46 Abs 4 WT-BO regelt keinen besonderen (dritten) Fall des Fortbetriebsrechtes.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1966:1965001994.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
AAAAF-56690