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VwGH 19.05.1954, 1994/53

VwGH 19.05.1954, 1994/53

Rechtssatz


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Norm
GEG 1948 §9 Abs2;
RS 1
Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes; die belangte Behörde hatte ein Nachlaßansuchen mit der Begründung abgewiesen, der Nachlaßwerber habe nicht (nach dem Wortlaut des Gesetzes) eine "besondere Härte", sondern nur eine "unbillige Härte" behauptet.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1954:1953001994.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
ZAAAF-56686