VwGH 19.05.1954, 1994/53
VwGH 19.05.1954, 1994/53
Rechtssatz
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Norm | GEG 1948 §9 Abs2; |
RS 1 | Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes; die belangte Behörde hatte ein Nachlaßansuchen mit der Begründung abgewiesen, der Nachlaßwerber habe nicht (nach dem Wortlaut des Gesetzes) eine "besondere Härte", sondern nur eine "unbillige Härte" behauptet. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1954:1953001994.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
ZAAAF-56686