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VwGH 04.07.1980, 1993/79

VwGH 04.07.1980, 1993/79

Rechtssatz


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Normen
PaßG 1969 §25;
PaßG 1969 §27 Abs1;
VwRallg;
RS 1
Die Ungültigerklärung eines Sichtvermerkes gem § 27 Abs 1 PaßG kann nur aus einem der im § 25 Abs 3 PaßG genannten Versagungsgründe ausgesprochen werden, wobei der Behörde, anders als im Falle der Erteilung des Sichtvermerkes nach § 25 Abs 2 PaßG, kein Ermessensbereich eingeräumt ist.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 10197 A/1980
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1980:1979001993.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
PAAAF-56685