Suchen Hilfe
VwGH 05.09.1974, 1992/73

VwGH 05.09.1974, 1992/73

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
RS 1
Wenn sich der Österreichische Gewerkschaftsbund bzw der Betriebsrat des ORF vom ORF zugunsten der Dienstnehmer Leistungen versprechen läßt, dann handelt es sich bei dieser Betriebsvereinbarung um einen Vertrag zugunsten Dritter. Die der Lebensgefährtin eines Dienstnehmers des ORF auf Grund dieser Betriebsvereinbarung zugeflossenen Nettobeträge an Abfertigung und Sterbekostenbeitrag sind daher in die Bemessugnsgrundlage der Erbschaftssteuer einzubeziehen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1974:1973001992.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
QAAAF-56676

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden