VwGH 31.05.1963, 1992/61
VwGH 31.05.1963, 1992/61
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Die typischen Erzeugnisse der sogenannten Gebrauchsgraphik, die ausschließlich auf Werbewirkung abgestellt sind, sind keinegraphischen Kunstwerke. Die Tätigkeit eines solchen Gebrauchsgraphikers unterliegt daher als gewerbliche der Gewerbesteuer und ist auch der Freibetrag iSd § 4 Z 13 UStG nicht zu gewähren (Hinweis E , 2030/59). * E , 1992/61 #1 |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1963:1961001992.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
IAAAF-56670