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VwGH 26.02.1960, 1992/58

VwGH 26.02.1960, 1992/58

Rechtssatz


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Normen
AVG §58 Abs2;
VwGG §50 Abs1;
VwGG §63 Abs1 impl;
RS 1
Wenn sich auch die aus § 63 Abs 1 VwGG erwachsene Bindung nur auf die im Erkenntnis der VwGH zum Ausdruck gebrachte Rechtsauffassung, nicht aber auf den Sachverhalt bezieht, so ist doch die Behörde nicht der Verpflichtung enthoben, die bisherigen Verfahrensergebnisse im Zusammenhalt mit den neu erhobenen Sachverhaltselementen zu würdigen und im besonderen auch die Gründe für die Änderung der ursprünglich eingeschlagenen Verfahrenslinie darzutun.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5223 A/1960
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1960:1958001992.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
LAAAF-56669