Suchen Hilfe
VwGH 28.03.1958, 1992/57

VwGH 28.03.1958, 1992/57

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
RS 1
Unterliegt ein Gebäude hinsichtlich der Mietzinsbildung nicht den Vorschriften des Mietengesetzes, dann sind die Überschüsse der Einnahmen aus diesem Gebäude über die Werbungskosten, solange kein Antrag nach § 2 des Zinsstoppgesetzes gestellt worden ist, bei der Einkommensbesteuerung nicht außer Ansatz zu lassen.

*

E , 2140/56 #1 VwSlg 1783 F/1958;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1958/02/21 2140/56 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1958:1957001992.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
BAAAF-56668