VwGH 28.03.1958, 1992/57
VwGH 28.03.1958, 1992/57
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Unterliegt ein Gebäude hinsichtlich der Mietzinsbildung nicht den Vorschriften des Mietengesetzes, dann sind die Überschüsse der Einnahmen aus diesem Gebäude über die Werbungskosten, solange kein Antrag nach § 2 des Zinsstoppgesetzes gestellt worden ist, bei der Einkommensbesteuerung nicht außer Ansatz zu lassen. * E , 2140/56 #1 VwSlg 1783 F/1958; |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie VwGH Erkenntnis 1958/02/21 2140/56 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1958:1957001992.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
BAAAF-56668