VwGH 10.10.1978, 1990/78
VwGH 10.10.1978, 1990/78
Rechtssatz
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Norm | VwGG §30 Abs2; |
RS 1 | Nach § 30 Abs 2 VwGG idF Nov 316/1976 kann die bloße Ausübung der mit einer Baubewilligung eingeräumten Berechtigung während des anhängigen Beschwerdeverfahrens durch einen Dritten für sich allein nicht als unverhältnismäßiger Nachteil angesehen werden (Hinweis auf B , 2182/77 und die dort zitierten in diesem Sinne ergangenen hg B). |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 0635/78 B RS 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1978:1978001990.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
SAAAF-56658