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VwGH 04.06.1964, 1990/63

VwGH 04.06.1964, 1990/63

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Wenn ein Treuhandgeschäft zum Schein in die Form einer Schenkung gekleidet wird, dann stellt die Übergabe des "Schenkungsgutes" nicht die Ausführung einer schenkungsweisen Zuwendung dar, sondern die Ausführung des durch den Schenkungsvertrag verdeckten Treuhandabkommens. Ein solcher Vorgang ist nicht schenkungssteuerpflichtig.

*

E , 1990/63 #1 VwSlg 3094 F/1964

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 3094 F/1964
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1964:1963001990.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
KAAAF-56652

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