VwGH 04.06.1964, 1990/63
VwGH 04.06.1964, 1990/63
Rechtssatz
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Norm | |
RS 1 | Wenn ein Treuhandgeschäft zum Schein in die Form einer Schenkung gekleidet wird, dann stellt die Übergabe des "Schenkungsgutes" nicht die Ausführung einer schenkungsweisen Zuwendung dar, sondern die Ausführung des durch den Schenkungsvertrag verdeckten Treuhandabkommens. Ein solcher Vorgang ist nicht schenkungssteuerpflichtig. * E , 1990/63 #1 VwSlg 3094 F/1964 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 3094 F/1964 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1964:1963001990.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
KAAAF-56652