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VwGH 17.12.1962, 1990/60

VwGH 17.12.1962, 1990/60

Rechtssätze


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Norm
RS 1
GRS wie 1963/56 E RS 3
Norm
RS 2
GRS wie 1963/56 E RS 4
Norm
RS 3
Die freie Beweiswürdigung der Behörde ist der Überprüfung durch den Verwaltungsgerichtshof entzogen, soweit die ihr zugrunde liegende Sachverhaltsannahme in einem einwandfreien Verfahren gewonnen wurde und die von der Behörde daraus gezogenen Schlußfolgerungen den Denkgesetzen nicht widersprechen.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0518/50 E VwSlg 281 F/1950 RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1962:1960001990.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
AAAAF-56651