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VwGH 24.02.1972, 1989/71

VwGH 24.02.1972, 1989/71

Rechtssätze


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Norm
StVO 1960 §5 Abs1;
RS 1
Ausführungen in Widerlegung der Beschwerdebehauptung, der bel. Behörde seien hinsichtlich der Feststellung des vom Bfr vor dem Unfall getrunkenen Alkohols wesentliche Verfahrensmängel unterlaufen.
Norm
RS 2
Wenn auch die Verwaltungsbehörde weder an die Beweiswürdigung noch an die Beweisergebnisse eines strafgerichtlichen Verfahrens gebunden ist, so besteht doch für sie die Verpflichtung, die im Gerichtsverfahren angegebenen Beweismittel im Rahmen des Verwaltungsverfahrens heranzuziehen, wenn sich die Partei im Verwaltungsverfahren darauf bezieht und diese zur Klärung des Sachverhalts notwendig sind.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1972:1971001989.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
ZAAAF-56647