VwGH 24.02.1972, 1989/71
VwGH 24.02.1972, 1989/71
Rechtssätze
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Norm | StVO 1960 §5 Abs1; |
RS 1 | Ausführungen in Widerlegung der Beschwerdebehauptung, der bel. Behörde seien hinsichtlich der Feststellung des vom Bfr vor dem Unfall getrunkenen Alkohols wesentliche Verfahrensmängel unterlaufen. |
Norm | |
RS 2 | Wenn auch die Verwaltungsbehörde weder an die Beweiswürdigung noch an die Beweisergebnisse eines strafgerichtlichen Verfahrens gebunden ist, so besteht doch für sie die Verpflichtung, die im Gerichtsverfahren angegebenen Beweismittel im Rahmen des Verwaltungsverfahrens heranzuziehen, wenn sich die Partei im Verwaltungsverfahren darauf bezieht und diese zur Klärung des Sachverhalts notwendig sind. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1972:1971001989.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
ZAAAF-56647