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VwGH 10.03.1972, 1987/71

VwGH 10.03.1972, 1987/71

Rechtssatz


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Norm
BauO NÖ 1969 §14;
RS 1
Anläßlich der Genehmigung einer Grundabteilung auf Bauplätze tritt die Verpflichtung zur Entrichtung eines Aufschließungsbeitrages unabhängig von einem konkreten Bauvorhaben oder einer späteren Bauabsicht ein.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1972:1971001987.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
IAAAF-56631