VwGH 16.06.1977, 1985/76
VwGH 16.06.1977, 1985/76
Rechtssätze
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Normen | WWSGG §34 impl; WWSLG Stmk 1956 §48; |
RS 1 | Ist die Einleitung eines Ablöseverfahrens gem § 48 Abs 1 Stmk SLG 1956 rechtskräftig ausgesprochen worden, dann ist zufolge des § 48 Abs 2 Stmk SLG 1956, selbst wenn ein Parteiübereinkommen über die Ablöse von Holzbezugsrecht bereits vorliegt, das Verfahren zur Ablöse durchzuführen. |
Normen | |
RS 2 | In einem Verfahren zur Ablöse von Holzbezugsrechten kommt dem Verkäufer, der Eigentümer der berechtigten Liegenschaften war, vor der Agrarbehörde gem § 49 Abs 2 Stmk SLG 1956 keine Parteistellung zu, auch wenn er nach Verkauf der Liegenschaft eine Ablösevereinbarung getroffen hat; er ist daher auch nicht zur Erhebung einer Berufung gegen die agrarbehördliche Genehmigung dieses Übereinkommens berechtigt. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 9346 A/1977 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1977:1976001985.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
IAAAF-56618