VwGH 17.09.1976, 1982/75
VwGH 17.09.1976, 1982/75
Rechtssätze
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Norm | GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; |
RS 1 | Für das Zutreffen der gemäß § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1955 rechtserheblichen Voraussetzung der Schaffung einer Arbeiterwohnstätte ist nicht der Umstand von ausschlaggebendem Gewicht, ob der Bau der Arbeiterwohnstätte dem eingereichtem Bauplan gemäß ausgeführt wurde. Streitentscheidend ist vielmehr, ob das Haus wie es sich nach Maßgabe der Kollaudierung darstellt, als Arbeiterwohnstätte anzusehen ist. |
Normen | BAO §115 Abs1; VwGG §42 Abs2 Z3 litc; |
RS 2 | Die Verfahrensrüge einer Partei ist abzulehnen, die im Verwaltungsverfahren untätig geblieben ist, um erst im Verfahren vor dem VwGH ihre Zurückhaltung abzulegen und das Verwaltungsverfahren als mangelhaft zu bekämpfen. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 1777/68 E RS 2 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 5005 F/1976 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1976:1975001982.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
AAAAF-56596