Suchen Hilfe
VwGH 17.12.1974, 1981/73

VwGH 17.12.1974, 1981/73

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
LBauO Tir §45;
LBauO Tir §8;
RS 1
Die Vornahme von Änderungen irgendwelcher Art an einem bereits bestehenden Gebäude (in Städten, Märkten und größeren geschlossenen Orten) ist hinsichtlich des Verfahrens an die Vorschriften von §§ 45 ff Tiroler Landesbauordnung gebunden. In dem dazu erforderlichen Verfahren ist bei bewilligungspflichtigen Maßnahmen auf die Einhaltung aller Bauvorschriften, also etwa auch von § 8, Bedacht zu nehmen.
Normen
BauRallg impl;
LBauO Tir §2;
RS 2
Die Tiroler Landesbauordnung kennt keine eigene Rechtsfigur des Planwechsels.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1974:1973001981.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
NAAAF-56583