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VwGH 21.04.1976, 1978/75

VwGH 21.04.1976, 1978/75

Rechtssätze


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Norm
RS 1
Beruht ein Abgabenrückstand auf einer Besteuerung, die die Wirkung einer Erdrosselungssteuer hat, so entspricht es weder dem Wortlaut noch dem Sinn des Gesetzes, wenn ein Stundungsansuchen mit der Begründung abgewiesen wird, daß die Einbringlichkeit der Abgabe gefährdet sei.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1745/74 E VwSlg 4866 F/1975 RS 1
Norm
RS 2
Im Nachsichtsverfahren tritt der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung insofern in den Hintergrund, als der Nachsichtswerber selbst einwandrei und unter Ausschluß jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzutun hat, auf die die Nachsicht gestützt werden kann.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1814/69 E VwSlg 4215 F/1971 RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1976:1975001978.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
JAAAF-56567