VwGH 07.10.1971, 1978/70
VwGH 07.10.1971, 1978/70
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Die Freiheit nach § 4 Abs 1 Z 3 lit b GrEStG 1955 setzt ua die Schaffung eines Wohnhauses voraus. Ein solches liegt aber nur vor wenn im Gebäude die Räume der Fläche nach überwiegend Wohnzwecken dienen. Verliert ein Gebäude innerhalb von acht Jahren nach Erwerb des Grundstückes aus irgendwelchen Gründen den Charakter eines Wohnhauses, dann ist der begünstigte Zweck aufgegeben. * E , 1115/67 #1 VwSlg 3717 F/1968 |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie VwGH Erkenntnis 1968/02/01 1115/67 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1971:1970001978.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
PAAAF-56565