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VwGH 25.09.1964, 1978/62

VwGH 25.09.1964, 1978/62

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Pauschalbeträge nach dem Rechtsanwaltstarif für Reiseaufwendungen entheben den Steuerpflichtigen nicht, die tatsächlichen Aufwendungen nachzuweisen. Mangels Nachweises hat Schätzung einzutreten; die Reisegebührenvorschrift (BGBl Nr 133/1955) kann als Schätzungsbehelf herangezogen werden. *

E , 1978/62 #1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1964:1962001978.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
FAAAF-56564