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VwGH 24.05.1973, 1977/72

VwGH 24.05.1973, 1977/72

Rechtssatz


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Normen
Lehrerdienstpragmatik 1917 §42 Abs1;
Lehrerdienstpragmatik 1917 §43;
MSchG 1957 §15 Abs3;
RS 1
Ein Lehrer hat in den Hauptferien Urlaub kraft Gesetzes. Er hat daher in dieser Zeit einen Gebührenurlaub im Sinne des Mutterschutzgesetzes. Die Kürzungsbestimmung des § 15 Abs 3 des Mutterschutzgesetzes ist nicht anzuwenden, wenn der Gebührenurlaub im Zeitpunkt der Bewilligung des Karenzurlaubes verbraucht ist.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1973:1972001977.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
KAAAF-56558