VwGH 24.05.1973, 1977/72
VwGH 24.05.1973, 1977/72
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Ein Lehrer hat in den Hauptferien Urlaub kraft Gesetzes. Er hat daher in dieser Zeit einen Gebührenurlaub im Sinne des Mutterschutzgesetzes. Die Kürzungsbestimmung des § 15 Abs 3 des Mutterschutzgesetzes ist nicht anzuwenden, wenn der Gebührenurlaub im Zeitpunkt der Bewilligung des Karenzurlaubes verbraucht ist. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1973:1972001977.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
KAAAF-56558