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VwGH 29.04.1965, 1977/64

VwGH 29.04.1965, 1977/64

Rechtssatz


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Norm
LichtspielG Bgld 1960 §5 Abs2;
RS 1
Ein Bedürfnis der Bevölkerung nach einem Kino in Orten, die nicht Städte sind, kann auch dann gegeben sein, wenn für diese Orte nicht der in § 5 Abs 2 des Burgenländischen Lichtspielgesetzes 1960 umschriebene, jedoch ein anderer Tatbestand gegeben ist, der in seinen Auswirkungen in dem gegebenen Zusammenhang den in der bezeichneten Gesetzesstelle angeführten Tatbestand gleichkommt. (Hinweis auf E vom , Zl. 2343/50, VwSlg. 2270 A/1950, betr. NÖ)

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 6676 A/1965
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1965:1964001977.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
AAAAF-56557