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VwGH 16.10.1957, 1974/56

VwGH 16.10.1957, 1974/56

Rechtssätze


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Norm
KOVG 1957 §8;
RS 1
Bei Beurteilung der Frage, welcher Beruf bei öffentlichen Bediensteten als der nach der sozialen Höhenlage günstigste zu werten sei, sind die Anstellungserfordernisse, die jeweils für einen Dienstposten vorgesehen sind, zu beachten.
Norm
KOVG 1957 §8;
RS 2
Wenn ein Beschädigter nicht erwerbstätig ist, darf lediglich geprüft werden, welche Erwerbstätigkeit ihm nach seiner Berufsgeschichte billigerweise zugemutet werden könnte, wenn er in die Lage käme, sie auszuüben. Schwierigkeiten, die sich aus der Lage des Arbeitsmarktes ergeben, sind bei dieser Beurteilung nicht zu berücksichtigen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4447 A/1967
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1957:1956001974.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
AAAAF-56531