VwGH 17.01.1979, 1971/78
VwGH 17.01.1979, 1971/78
Rechtssätze
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Norm | DP §67 Abs2; |
RS 1 | Wenn als Folge einer sachlich begründeten organisatorischen Umgliederung die bisherige Dienststelle eines Beamten aufgelöst wird, ergibt sich schon daraus allein zwingend das wichtige dienstliche Interesse an seiner Versetzung. Auf in § 67 Abs 4 DP angeführte Umstände ist dann nicht einzugehen. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 2924/76 E RS 1 |
Norm | GehG 1956 §30a Abs1 Z3; |
RS 2 | Verwendungszulage nach § 30a Abs 1 Z 3 GehG 1956 ist trotz Rechtskraft des Bescheides über deren Gebührlichkeit einzustellen, wenn mit Wegfall der vom Beamten bekleideten Leitungsfunktion eine wesentliche Änderung des für den Anspruch maßgebenden Sachverhalts eingetreten ist. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 2018/78 E VwSlg 9733 A/1979 RS 2 |
Normen | DP §67 Abs7; DVG 1958 §9; |
RS 3 | Ein in Verletzung des Parteiengehörs (hier nach § 67 Abs 7 DP) bestehender Verfahrensmangel ist durch ein vorangegangenes Dienstrechtsmandat saniert, weil damit der Partei das Vorbringen ihrer Einwendungen im Rahmen der Vorstellung möglich war. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 2018/78 E VwSlg 9733 A/1979 RS 3 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1979:1978001971.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
HAAAF-56520