VwGH 02.12.1971, 1969/70
VwGH 02.12.1971, 1969/70
Rechtssatz
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Norm | UStG 1959 §7 Abs6; |
RS 1 | Übergibt ein Gesellschafter einer aus zwei Personen bestehenden Offenen Handelsgesellschaft dem anderen Gesellschafter seinen gesamten Anteil am Betriebsvermögen (hier: Mühlenbetrieb) und führt der übernehmende Gesellschafter das Unternehmen in wirtschaftlicher Hinsicht unverändert fort, dann ist in diesem Vorgang umsatzsteuerrechtlich die Auflösung des Unternehmens (der OHG) zu erblicken. In einem solchen Falle findet jedoch nach der Auflösung eine Liquidation der Gesellschaft nicht statt. Der Erwerb des Vermögensanteiles erfolgt nämlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge durch "Anwachsung". Mangels eines Leistungsaustausches ist der Vermögensübergang kein umsatzsteuerbarer Vorgang. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1971:1970001969.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
TAAAF-56503