VwGH 31.05.1963, 1967/62
VwGH 31.05.1963, 1967/62
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Ein Gebrauchsgraphiker - mag er auch die Bundesgewerbeschule, Abteilung Kunstgewerbe, mit Erfolg absolviert haben, Mitglied des Bundes österreichischer Gebrauchsgraphiker und Mitglied der Bundesvereinigung österreichischer Künstler sein - ist steuerlich nicht als Künstler anzusehen, wenn seine Arbeiten zum überwiegenden Teil sich als Photomontagen, einfache Ornamentik und Schriftgestaltungen darstellen. * E , 1967/62 #1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1963:1962001967.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
OAAAF-56493