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VwGH 14.05.1962, 1967/61

VwGH 14.05.1962, 1967/61

Rechtssatz


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Normen
BAO §21 Abs1;
ErbStG §2 Abs2 Z4;
RS 1
Verschenkt der zur Erbfolge Berufene die noch nicht angetretene Erbschaft gegen Vorbehalt des Fruchtnießungsrechtes an Nachlaßsachen, dann hat in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der "Geschenkgeber" vom Werte des ihm vorbehaltenen Fruchtgenußrechtes die Erbschaftsteuer zu entrichten.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 2649 F/1962
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1962:1961001967.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
EAAAF-56492