Suchen Hilfe
VwGH 05.04.1963, 1966/61

VwGH 05.04.1963, 1966/61

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
KOVG 1957 §7;
RS 1
Wird bei festgestellter Befundänderung ein Anspruch auf Beschädigtenversorgung auch hinsichtlich einer fristgerechten angemeldeten, zusätzlich behaupteten Dienstbeschädigung geltend gemacht, so ist die Behörde verpflichtet, diese durch ein ergänzendes Ermittlungsverfahren in Richtung einer etwa bestehenden Kausalität zu prüfen und die Gesundheitsschädigung in das Bemessungsverfahren einzubeziehen (E , 2287/54, VwSlg 3975 A/1956).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1963:1961001966.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
DAAAF-56488