VwGH 05.04.1963, 1966/61
VwGH 05.04.1963, 1966/61
Rechtssatz
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Norm | KOVG 1957 §7; |
RS 1 | Wird bei festgestellter Befundänderung ein Anspruch auf Beschädigtenversorgung auch hinsichtlich einer fristgerechten angemeldeten, zusätzlich behaupteten Dienstbeschädigung geltend gemacht, so ist die Behörde verpflichtet, diese durch ein ergänzendes Ermittlungsverfahren in Richtung einer etwa bestehenden Kausalität zu prüfen und die Gesundheitsschädigung in das Bemessungsverfahren einzubeziehen (E , 2287/54, VwSlg 3975 A/1956). |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1963:1961001966.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
DAAAF-56488