VwGH 24.05.1972, 1965/70
VwGH 24.05.1972, 1965/70
Rechtssatz
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | |
RS 1 | Die Beurteilung, ob im abgabenrechtlichen Sinn ein Dienstverhältnis vorliegt, obliegt primär den Abgabenbehörden. Sie sind dabei an Entscheidungen der Arbeitsgerichte nicht gebunden. Eine nach Ergehen des Abgabenbescheides erflossene arbeitsgerichtliche Entscheidung ist daher keine Vorfragenentscheidung, die zur Wiederaufnahme des Abgabenverfahrens führen könnte; sie ist auch unter der Sicht des § 303 Abs 1 lit b BAO nicht geeignet, zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens zu führen, weil es sich dabei um eine erst NACH dem Abgabenverfahren neu entstandene Tatsache (nova causa superveniens) handelt. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer | VwSlg 4389 F/1972 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1972:1970001965.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
ZAAAF-56485