VwGH 24.03.1980, 1962/79
VwGH 24.03.1980, 1962/79
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Daß Spruch und Begründung eines Bescheides als Einheit anzusehen sind, hat nicht zur Folge, daß die Begründung eines Bescheides zur Ergänzung seines Spruches herangezogen werden dürfte, sondern nur, daß die Begründung zur Auslegung eines unklaren Spruches heranzuziehen ist. |
Normen | |
RS 2 | Ist der Spruch eines Straferkenntnisses nicht unklar, so kann er nicht mit Hilfe der Begründung umgedeutet werden. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1980:1979001962.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
SAAAF-56470