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VwGH 11.02.1964, 1959/63

VwGH 11.02.1964, 1959/63

Rechtssatz


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Norm
EStG 1953 §46 Abs3 Z2;
RS 1
Bei der Prüfung, ob jemand ein Kind überwiegend unterhält, sind Nachzahlungen nur für den Zeitraum zu berücksichtigen, für den sie geschuldet wurden, nicht aber für den Zeitpunkt der Nachzahlung.

*

E , 1959/63 #1;

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1964:1963001959.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
IAAAF-56456