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VwGH 15.03.1966, 1951/64

VwGH 15.03.1966, 1951/64

Rechtssätze


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Normen
ADNSchV §113;
ADNSchV §40 Abs1;
RS 1
Nur der erste Satz dieser Bestimmung enthält ein Gebot, dessen Übertretung gemäß § 113 der Verordnung mit Strafe bedroht ist; der zweite Satz hingegen enthält keine Umschreibung eines strafbaren Tatbestandes.
Norm
VStG §19;
RS 2
Die Annahme, ein Beschuldigter lebe in nicht ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen, steht mit dessen derzeitiger Einkommenslosigkeit in keinem unlösbaren Widerspruch; sie ist daher auch bei aktenkundiger derzeitiger Einkommenslosigkeit des Beschuldigten nicht aus diesem Grunde aktenwidrig.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1966:1964001951.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
NAAAF-56424