VwGH 15.03.1966, 1951/64
VwGH 15.03.1966, 1951/64
Rechtssätze
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Normen | ADNSchV §113; ADNSchV §40 Abs1; |
RS 1 | Nur der erste Satz dieser Bestimmung enthält ein Gebot, dessen Übertretung gemäß § 113 der Verordnung mit Strafe bedroht ist; der zweite Satz hingegen enthält keine Umschreibung eines strafbaren Tatbestandes. |
Norm | VStG §19; |
RS 2 | Die Annahme, ein Beschuldigter lebe in nicht ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen, steht mit dessen derzeitiger Einkommenslosigkeit in keinem unlösbaren Widerspruch; sie ist daher auch bei aktenkundiger derzeitiger Einkommenslosigkeit des Beschuldigten nicht aus diesem Grunde aktenwidrig. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1966:1964001951.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
NAAAF-56424