VwGH 13.11.1956, 1945/54
VwGH 13.11.1956, 1945/54
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Mehrere in einem Kalenderjahr endende Wirtschaftsjahre, die zusammen nur eben dieses eine Kalenderjahr umfassen, sind bei der Frage der steuerlichen Anrechnung des Verlustvortrages als getrennte Jahre zu rechnen (Anmerkung: Nach der neueren Terminologie wäre hier an Stelle des Wortes Verlustvortrag das Wort Verlustabzug zu setzen. * E , 1945/54 #1 VwSlg 1520 F/1956; * SW: Wirtschaftsjahr; |
Normen | |
RS 2 | Ein Verlustvortrag von einer Einzelfirma auf eine Offene Handelsgesellschaft ist schon mangels Gleichheit des Unternehmers nicht möglich. Hinweis: Nach der neueren Terminologie wäre hier an Stelle des Wortes Verlustvortrag das Wort Verlustabzug zu setzen. * E , 1945/54 #1 VwSlg 1520 F/1956; |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 1520 F/1956; |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1956:1954001945.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
BAAAF-56402