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VwGH 13.11.1956, 1945/54

VwGH 13.11.1956, 1945/54

Rechtssätze


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Normen
EStG 1939 §2 Abs5;
EStG 1953 §10 Abs1 Z5;
EStG 1953 §2 Abs5;
RS 1
Mehrere in einem Kalenderjahr endende Wirtschaftsjahre, die zusammen nur eben dieses eine Kalenderjahr umfassen, sind bei der Frage der steuerlichen Anrechnung des Verlustvortrages als getrennte Jahre zu rechnen (Anmerkung: Nach der neueren Terminologie wäre hier an Stelle des Wortes Verlustvortrag das Wort Verlustabzug zu setzen.

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E , 1945/54 #1 VwSlg 1520 F/1956;

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SW: Wirtschaftsjahr;
Normen
EStG 1939 §10 Abs1 Z5;
EStG 1953 §10 Abs1 Z5 idF 1957/283;
RS 2
Ein Verlustvortrag von einer Einzelfirma auf eine Offene Handelsgesellschaft ist schon mangels Gleichheit des Unternehmers nicht möglich.

Hinweis: Nach der neueren Terminologie wäre hier an Stelle des Wortes Verlustvortrag das Wort Verlustabzug zu setzen. *

E , 1945/54 #1 VwSlg 1520 F/1956;

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 1520 F/1956;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1956:1954001945.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
BAAAF-56402